Promotion

Nach dem Staatsexamen oder einem Master-Abschluss kann mit einer Promotion im Fach Kunstpädagogik der Doktorgrad (Dr. phil.) erworben werden.

Für die Promotion nach dem Staatsexamen sind in der Regel weitere Leistungsnachweise zu erbringen. Wer promotionsberechtigt ist, regelt die Promotionsordnung.

Im Zentrum eines Promotionsstudiums steht die selbständige Konzeption, Entwicklung und Durchführung einer umfangreichen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation), die veröffentlicht werden muss.

Die Themenstellung folgt den einschlägigen Forschungsfeldern der Kunstpädagogik. Den Abschluss des Promotionsstudiums, das in etwa drei Jahre dauern sollte, bildet eine umfangreiche Abschlussprüfung („Rigorosum“) oder eine „Disputation“, in der der Promovend seine Doktorarbeit öffentlich vorstellt und sich einer Fachdiskussion mit Lehrenden der Universität stellt.

 

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