Lehramt an Grundschulen Basisqualifikationen im Fach Kunst nach LPO I §36 Abs. 1 Nr. 4

Der Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Kunst  (BQK) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen. Diese Basisqualifikationen müssen somit im Laufe des Studiums absolviert werden – und zwar von allen Lehramtsstudierenden für Grundschulen, die Kunst weder als Unterrichtsfach (gemäß § 35 Abs. 1 LPO I) noch als Didaktikfach (gemäß § 35 Abs. 3 LPO I) studieren.
Im Zentrum der „Basisqualifikationen Kunst“ steht die Vermittlung grundlegender Techniken in der zwei- und dreidimensionalen Darstellung. Nachgewiesen werden grundlegende Kompetenzen in der ästhetischen Gestaltung des Lebensbereichs Schule sowie manuelle Fertigkeiten und Techniken im Umgang mit Farbe und Materialien

Es kann zwischen folgenden Modulen gewählt werden:


Basisqualifikation Kunst 1 (3 SWS, 3 LP) – KUN 0047

Modulteile:
Bildnerische Praxis im Unterricht (2 SWS)
Spielformen (1 SWS)
Prüfungsform: Portfolio

Eine Anmeldung bei Studis unter o.g. Signatur ist erforderlich. Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Modul mit drei Punkten vom Dozenten eingetragen.

Modulprüfung

Basisqualifikation Kunst 2 (5 SWS, 5 LP) – KUN 0048

Modulteile:
Gestalten im Schulalltag (2 SWS)
Bildnerische Praxis im Unterricht (2 SWS)
Spielformen (1 SWS)
Prüfungsform: Portfolio

Eine Anmeldung bei Studis unter o.g. Signatur ist erforderlich. Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Modul mit fünf Punkten vom Dozenten eingetragen.

Modulprüfung

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